Branchenlösungen: Facharbeiter in der Produktion

Schutz für mittelständische Unternehmen

Als Unternehmer sind Sie auf sicheren Schutz angewiesen. Damit Sie das passgenaue Leistungspaket für sich und Ihre Branche erhalten, beraten wir Sie gerne.

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Der Gothaer Rundum-Schutz für Selbständige

Sie möchten sich über Versicherungen für Freiberufler oder Selbständige informieren? Wir bieten Ihnen Informationen zu einigen Berufsgruppen.

Schutz für Freiberufler und Selbständige


Von Anfang an gut abgesichert

Schon in der Aufbauphase Ihrer Existenzgründung sind bestimmte Risiken zu berücksichtigen. Sie sollten bei der Wahl Ihrer Versicherungen zuerst an die Risiken denken, die den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden. Wenn Ihr Betrieb später wächst, können Sie Ihren Schutz nach Bedarf erweitern.


Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


Die Gothaer Ratgeber

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


Auf einen Blick

Hier finden Sie unsere jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen sowie wichtige Gesetzesinformationen und Online-Formulare.


Feuer-Industrie-Versicherung

Gothaer Feuer-Industrie-Versicherung: Feuerentwicklung bei der Arbeit

Gothaer Feuerversicherung

Wehren Sie finanzielle Feuerschäden ab

Selbst ausgereifte Brandschutzanlagen können nicht garantieren, dass Ihr Betrieb von einem Brand oder gar einer Explosion verschont bleibt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb und Ihre Existenz mit unserer Feuer-Industrie-Versicherung. Die Feuerversicherung ist eine existenzielle Versicherung und für Industriebetriebe unverzichtbar.

  • Unverzichtbare Existenzsicherung
  • Umfassende Sicherheit bei Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Schadenvorsorge auch für fremdes Eigentum

Was ist bei der Feuer-Industrie-Versicherung versichert?

Bei der Feuer-Industrie-Versicherung ist Folgendes versichert:

  • Gebäude mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör, soweit nichts anderes vereinbart ist
  • Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind
  • Fremdes Eigentum

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Feuer-Industrie-Versicherung abgedeckt?

Folgende Gefahren und Schäden sind bei der Feuer-Industrie-Versicherung u. a. abgedeckt:

  • Schäden durch Feuer, d. h. Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen

Ebenso gehören zum Versicherungsschutz der Feuer-Industrie-Versicherung weitere risikogerechte besondere Vereinbarungen und Bestimmungen, die individuell zugrunde gelegt werden können.

Was Sie noch wissen sollten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert in der Feuer-Industrie-Versicherung sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u. a. nicht versichert: Bearbeitungs-, Seng- und Überspannungsschäden.

Wo gilt die Feuer-Industrie-Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Erweiterte Regelungen sind natürlich möglich.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen oder Gebäude hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen oder Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden, gilt nur der Verkaufs- bzw. Schrottpreis. Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind, gilt nur der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen.

Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Was erhalten Sie im Schadensfall?

Bei der Feuer-Industrie-Versicherung erhalten Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, d. h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.

Bei Gebäuden ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen.

Ihr passender Zusatzbaustein

Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung


Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Feuerschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten trotzdem weiter und der Gewinn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung.

Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Mit unserer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie sich vor den negativen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Feuerschadens schützen. Wir erstatten Ihnen die entgangenen Gewinne und übernehmen die fortlaufenden Betriebskosten.

Für wen ist die Feuer-BU?


Alle gewerblichen Unternehmen und Industrieunternehmen sollten sich vor Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Brandes entstehen, schützen. Wenn in Ihrem Betrieb ein feuerbedingter Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, ersetzen wir den Ihnen dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.

Welche Kosten sind versichert?


Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Wir erstatten Ihnen auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, z. B. für die Einrichtung eines Notbetriebes.

Welche Schäden sind abgedeckt?


Bei der Feuer-BU sind Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen Ihres Betriebs durch Feuer abgedeckt, d. h. Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?


Nicht versichert bei der Feuer-BU sind Unterbrechungsschäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u. a. nicht versichert: Unterbrechungsschäden aufgrund von Sachschäden an Bargeld und Datenträgern sowie aufgrund von Verlängerung der Betriebsunterbrechung durch außergewöhnliche Ereignisse oder aus Mangel an Kapital zur Beseitigung des Sachschadens.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?


Grobes Ermittlungsschema der Versicherungssumme bei einer Haftzeit von zwölf Monaten:
Netto Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres abzüglich des Materialeinsatzes sowie umsatzabhängige Aufwendungen. Bei Bedarf kann eine Klausel vereinbart werden, durch die zusätzlich über die ermittelte Versicherungssumme hinaus eine Nachhaftung von bis zu 30 Prozent erfolgt.

Was erhalten Sie bei der Feuer-BU im Schadensfall?


Im Schadensfall erstatten wir Ihnen den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes angefallenen fixen Kosten. Zusätzlich übernehmen wir die sogenannten Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Errichtung eines Notbetriebes.

Welche Deckungserweiterungen bieten wir Ihnen?


Eine Verlängerung der Haftzeit ist möglich, ebenso wie die Mitversicherung von Zulieferer- und Abnehmer-Rückwirkungsschäden.

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Schützen Sie Ihr Gebäude und Betriebseinrichtung vor unberechenbaren Gefahren wie z.B. Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Sprinkler-Leckage.

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